Habe hier auch was, recht alt, aber ein paar interessante Parallelen:
Paul Reininger, der Herzerlfresser aus der Steiermark
(*1754, + 1786)
Als der „Herzerlfresser“ ging der Knecht Paul Reininger in die Kriminalgeschichte Österreichs ein. Sieben (Jung)-Frauen-Herzen wollte er verzehren, damit er zukünftig nicht nur Glück im Spiel haben, sondern bei Bedarf unsichtbar sein, sowie auf der Folter keinen Schmerz verspüren sollte.
Dies gelang ihm jedoch nicht, nach seiner sechsten Bluttat wurde er verdächtigt und man fand nicht nur blutige Kleidung in seiner Truhe, sondern auch ein halbes Kinderherz. Vor dem Landgericht auf Schloss Wieden im Kapfental (Steiermark) gab er unter Androhung der Folter und im Angesicht erdrückender Beweise schließlich die begangenen Morde zu.
Bereits im Alter von drei Jahren verlor er den Vater, welcher Hirt am Fuße des Hochschwabs war. So kam er zu seinem Taufpaten, wurde jedoch von Dienstboten erzogen. Kaum dem Kindesalter entwachsen, musste er für sich selbst sorgen. Mit 13 kam er zu einem anderen Hirten in den Dienst, doch blieb er dort nicht all zu lang. Häufig wechselte er nun Aufenthaltsort und Tätigkeiten. Geldmangel und Trunksucht beherrschten sein Dasein.
Im Alter von 25 Jahren beging er seinen ersten Mord. Es geschah am Fronleichnamstag 1779, als Reininger nach der Prozession noch im Wirtshaus gezecht hatte. Die Dienstmagd Konstanzia P. machte ihm diesbezüglich Vorhaltungen, doch es gelang ihm, sie in einen nahen Wald zu locken und zum Liebesspiel zu überreden, wie er dem Gericht freimütig berichtete. Danach habe er ihr ein Messer in den Hals gestoßen, worauf sie sofort tot gewesen war. Er habe Angst gehabt, dass die Magd von ihm schwanger geworden sein könnte. Den Leichnam hat er mit Astwerk und Laub bedeckt bevor er nach Hause ging.
Am Faschingssonntag 1782 verübte er das nächste Verbrechen. Völlig blank hatte er das Wirtshaus gegen Mitternacht verlassen. Da ersann er den Plan, eine ihm bekannte Näherin (oder Badstubnerin) zu berauben. Er drang in ihr Zimmer ein, erwürgte sie und stahl ihre geringe Habe von wenigen Gulden.
Wiederum am Fronleichnamstag desselben Jahres hatte Reininger vermutlich wieder gut getankt, als er auf dem Heimweg ein achtjähres Mädchen traf, das Ziegen hütete. Er behauptete, er habe beim Bauern für einen Bock bezahlt und nahm das Tier an sich. Er hatte vor, das Tier schlachten und sich aus dem Leder eine Hose zu nähen. Doch das misstrauische Kind war ihm gefolgt und hatte ihn beobachtet. Aus Furcht, verraten zu werden, ermordete er das Mädchen durch einen Messerstich in den Hals. Dann schnitt er dem Mädchen das Herz aus dem Leib und aß es zur Hälfte.
Am 06. November 1783, so steht es in den Gerichtsakten, lockte er "eine unbekannte Weibsperson in den Wald und ermordete sie ihres Geldes willen". Es handelte sich um eine etwa 50jährige, geistesschwache Magd, der Raub betrug ganze 45 Kreuzer.
Gerade einmal 5 Tage später, am Martinstag, versuchte er die Gunst einer 17jährigen zu erlangen, welche jedoch nichts von ihm wissen wollte. Gegen zwei Uhr in der Früh verließ er – vor dem Mädchen – das Gasthaus, um ihr aufzulauern. Nach einer Stunde kam sie dann auch, allein. Es gelang ihm, sie zu durch Zureden doch noch gefügig zu machen. Doch noch während des Aktes kam es zum Streit. „Er ergriff sie daher mit der linken Hand bei der Brust, und mit der Rechten stieß er ihr sein Messer in den Hals, dass sie augenblicklich verschied. Ihren Körper zog er an einen Zaun hin, und nachdem er sich das Blut abgewaschen hatte, ging er nach Hause.
Am 15. Januar 1786 verübte Paul Reininger seine letzte Tat auf bestialische Weise. Bereits vor dem Gottesdienst hatte er im Wirtshaus “zwei Halbe Wein“ getrunken. Nach dem Kirchgang gesellten sich weitere vier halbe Wein hinzu, wobei er einen ganzen Taler verspielte. Gegen zwei Uhr nachmittags wankte er heimwärts, legte sich dann aber auf eine Wiese und schlief ein. In der Abenddämmerung wurde er von einer jungen Frau geweckt, die ein Kränzchen mit sich trug. Ob sie eine Braut sei, wollte er wissen, denn dann hätte sie gewiss Geld bei sich, habe er sich gedacht. Er lockte sie in den nahen Wald an eine uneinsichtige Stelle. Dort stach er seinem sechsten Opfer seinen Dolch in den Hals. Dann entkleidete er sie, trennte den Kopf ab, schnitt den Körper auf und riss das noch zuckende Herz aus dem Leib. Schließlich zerstückelte er noch den Leib und verteilte die Leichenteile an verschiedenen Stellen. Ein Bauer fand sie, und da Reininger unweit des Tatorts gesehen worden war, kam man ihm schnell auf die Schliche.
Er wurde zum Foltertod durch glühende Zangen, Rädern und schließlich Galgen verurteilt, das Urteil später jedoch „zur besseren Erspiegelung anderer“ von Kaiser Josef II umgewandelt. Reininger sollte drei Tage lang je 100 Schläge mit dem Holzstock sofort, weitere 50 je Vierteljahr "coram publico" erhalten, sowie im Kerker angeschmiedet bleiben. Bei der Durchführung der ersten Strafe sollen 14 Prügel zerbrochen sein. Dennoch überlebte der Deliquent zunächst, verstarb dann nach über 400 Schlägen im November 1786.
Noch bis zuletzt war er der festen Überzeugung, nach dem Verzehr von sieben Jungfrauen-Herzen unsichtbar werden zu können. Nur zwei seiner sechs Opfer hatte er tatsächlich das Herz herausgeschnitten, das des 8jährigen Mädchens zur Hälfte gefressen. Vor dem anderen Herzen habe er aber so großen Ekel empfunden, dass er es wegwerfen musste.
Weiters sagte er aus, dass ihn „Bosheit und ein übernatürlicher Antrieb an Körpern, so lange welche noch warm zu fühlen gewesen seien, herumzumetzgern“ zu diesen Taten getrieben hätten. Er sei sich der Schwere seiner Verbrechen bewusst, da er aber Gott verlassen habe, hätte der Böse ihn verleitet. Weder habe er gebetet, noch in der Beichte seine wirkliche Schuld bekannt. Sein Unglück komme von der Hurerei her, welcher er neun Jahre lang angehangen habe.
Quelle:
https://books.google.de/books?id=OlhqAwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false und Google.