Hallo!
Im Jahre 2019 wurde bekannt, dass die Bonner Staatsanwaltschaft im Fall von tödlich endender Gewalt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Akte schloss: Mit Schreiben vom 3. Mai 2019 teilte der Leiter der Abteilung Kapitalverbrechen, Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, dem Rechtsbeistand der Opferfamilie Bleck die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Totschlags mit. Die Begründung klingt verkürzt so: Wenn Augenzeugen lieber schweigen statt reden, dann kann man eben nichts machen.
Fazit: "Erfolgversprechende Ermittlungsansätze bestehen nicht. Das Verfahren ist daher erneut gem. § 170 Abs. 2 S.1 StPO einzustellen."
(Quelle: General Anzeiger- Bonn)
Schon komisch, wenn man bedenkt, dass es drei dringend Tatverdächtige gibt. Aber der ganze Fall scheint eine einzige Schlamperei der Ermittlungsbehörden gewesen zu sein.
Gruß Stordfield