Autor Thema: Keine gerichtliche Verhörung  (Gelesen 11766 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Floh82

  • Gast
Keine gerichtliche Verhörung
« am: 15.01.2007 15:33 Uhr »
Ich möchte einen Gedanken aus dem Buch "Jack the Ripper - Anatomie einer Legende" weiterführen bzw. ansprechen.

Wenn ich es korrekt verstanden habe (Buch ist ja noch nicht komplett gelesen ;) ) wurde Schwartz nie zu einer Anhörung eingeladen? (Nicht das ich ihn jetzt mit einem anderen Zeugen des Stride-Mordes verwechsel. Hier stellt sich mir die Frage warum? Er war vielleicht einer der wenigen der den Ripper tatsächlich gesehen hat.

Überhaupt kommt mir der gesamte Stride-Mord etwas mysteriös vor....aber das ist ein anderes Thema.

Mort

  • Gast
Re: Keine gerichtliche Verhörung
« Antwort #1 am: 15.01.2007 18:21 Uhr »
Hi Floh,

würde Dir gerne eine aussagekräftige Antwort geben. Steh aber genauso da wie Du. Ich wollte dass auch schon ansprechen.
Bin auch grad noch mit dem Buch beschäftigt. Das ganze ist für mich auch unerklärlich oder gar mysteriös. Aber vielleicht kann uns jemand
aufklären...

JohnEvans

  • Gast
Re: Keine gerichtliche Verhörung
« Antwort #2 am: 28.01.2007 12:58 Uhr »
Ob ein Zeuge vorgeladen wird oder nicht, liegt im Ermessen des Coroners - "The coroner's court is a court of law, and accordingly the coroner may summon witnesses" (http://en.wikipedia.org/wiki/Coroner). Wenn der nicht will, dann kann der Zeuge beim Inquest nicht aussagen.
Ich habe leider keine Ahnung, ob der Coroner Schwartz nicht wollte oder von ihm nicht wußte.

Alexander-JJ

  • Gast
Re: Keine gerichtliche Verhörung
« Antwort #3 am: 28.01.2007 15:00 Uhr »
Für das Fehlen von Schwartz gibt es keine logische Erklärung. Da aber zahlreiche Akten verschwunden sind / zerstört wurden, besteht die Möglichkeit das er doch vor Gericht ausgesagt hat. In einem Bericht von Sir Charles Warren gibt es einen vagen Hinweis darauf, das Schwartz doch vor Gericht aussagte.

Auf jeden Fall wurde Schwartz von der Polizei als glaubwürdiger Zeuge eingestuft, an seinen Beobachtungen gab es keinen Zweifel.

Evtl. könnte Schwartz als Kronzeuge unter Ausschluß der Öffentlichkeit ausgesagt haben.


 :)